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Bundestag beschließt Abschöpfung von Erlösen aus Solaranlagen

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Die Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung müssen rückwirkend zum 1. Dezember 2022 ihre Mehreinnahmen abliefern, die sie über die bisherigen Gewinne erzielen. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt.

Quelle: photovoltaik RSS-Newsfeed von www.photovoltaik.eu

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