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BNetzA und UBA stellen klar: Wann gilt eine Ladesäule als öffentlich zugänglich

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Private Ladesäulen oder Wallboxen können nicht als öffentlich zugängliche Ladepunkte angemeldet werden. Denn diese Strommengen würden dann im THG-Quotenhandel doppelt abgerechnet.

Quelle: photovoltaik RSS-Newsfeed von www.photovoltaik.eu

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