Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, um die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in nationales Recht umzusetzen. In definierten Gebieten sollen so verkürzte Genehmigungszeiten für Solarparks, Windenergieanlagen und Energiespeicher am selben Standort möglich sein.
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